Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Marketing-, Kommunikations-, Design-, Content-, Social-Media-, PR-, Beratungs-, Strategie-, Webdesign- und sonstige Agenturleistungen, die unter der Marke Main.Media angeboten und durchgeführt werden.

1.2

Main.Media ist eine gemeinsame Marke von zwei selbstständig tätigen Freelancern. Main.Media stellt keine eigene juristische Person und keine eigenständige Rechtsform dar.

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich derjenige Freelancer, der im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung als Auftragnehmer bezeichnet ist.

Auftragnehmer 1:
Janina Knittel
Tückelhäuser Straße 46
97199 Ochsenfurt
janina@mainmediapoint.de

Dominik Schnörer
Tückelhäuser Straße 46
97199 Ochsenfurt
dominik@mainmediapoint.de

1.3

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der jeweilige Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss

2.1

Die auf der Website dargestellten Leistungen und Preise stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots des jeweiligen Auftragnehmers durch den Kunden zustande.

Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, schriftlich oder in sonstiger vereinbarter Textform erfolgen.

2.2

Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls eine ergänzende Leistungsbeschreibung.

2.3

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3. Leistungsumfang

3.1

Der jeweilige Auftragnehmer erbringt die im individuellen Angebot vereinbarten Leistungen.

Je nach Auftrag können hierzu insbesondere gehören:

  • Konzeption und Kampagnenplanung
  • Content-Erstellung
  • Text- und Redaktionsleistungen
  • PR- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Grafik- und Designleistungen
  • sonstige im Angebot konkret bezeichnete Kommunikations- und Marketingleistungen

3.2

Nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Zusätzliche Leistungen können nach vorheriger Vereinbarung und gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.

3.3

Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer bei Dienstleistungen grundsätzlich die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1

Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Dateien, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Marken, Grafiken und sonstige Materialien, rechtmäßig verwendet werden dürfen.

4.3

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden bereitgestellten oder ausdrücklich gewünschten Nutzung von Inhalten entstehen, sofern der Auftragnehmer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

5. Termine und Fristen

5.1

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2

Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

5.3

Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse, insbesondere technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen führen.

6. Abstimmungen und Korrekturen

6.1

Soweit im Angebot eine bestimmte Anzahl von Korrekturschleifen oder Überarbeitungen vereinbart wurde, umfasst die Vergütung ausschließlich diese vereinbarte Anzahl. Weitere Änderungen oder nachträgliche inhaltliche Änderungen des Briefings werden als zusätzliche Leistung behandelt und können gesondert berechnet werden.

6.2

Der Kunde hat Entwürfe, Texte, Layouts, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben.

6.3

Nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden gelten die freigegebenen Inhalte als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Vergütung

7.1

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise als Endpreise ohne Ausweis von Umsatzsteuer, da der jeweilige Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet.

7.2

Rechnungen sind, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.

7.3

Bei laufenden Leistungen können monatliche oder anderweitig vereinbarte Abrechnungsintervalle gelten.

7.4

Zusätzliche Leistungen, die vom Kunden nachträglich beauftragt werden, werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder nach einem gesonderten Angebot abgerechnet.

7.5

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

8.1

An individuell erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Texten, Grafiken, Layouts, Konzepten, Fotografien, Videos, Websites und sonstigen kreativen Leistungen, erhält der Kunde die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.

8.2

Soweit im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.

8.3

Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Bearbeitung, Wiederverwendung für andere Projekte oder Nutzung für andere Unternehmen, bedarf grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung, soweit gesetzlich zulässig.

8.4

Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.

8.5

Soweit für die Leistung Inhalte, Bilder, Schriften, Stockmaterial, Software, Plugins oder sonstige Leistungen Dritter verwendet werden, gelten zusätzlich deren jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

8.6

Nicht übertragbare oder vom Auftragnehmer nicht selbst eingeräumte Rechte Dritter werden nicht durch diese AGB übertragen.

9. Urheberrechte und Rechte Dritter

9.1

Der Auftragnehmer versichert, dass von ihm selbst erstellte Arbeitsergebnisse grundsätzlich frei von Rechten Dritter sind, soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

9.2

Werden auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden Materialien Dritter verwendet, insbesondere Stockfotos, Schriftarten, Musik, Videos, Plugins oder KI-generierte Inhalte, kann der Auftragnehmer auf bestehende Lizenzbedingungen hinweisen.

9.3

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die ihm obliegenden Rechte und Freigaben für von ihm bereitgestellte Inhalte einzuholen.

9.4

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden bereitgestellten oder ausdrücklich gewünschten Nutzung von Inhalten entstehen, sofern der Auftragnehmer die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

10. Einsatz von Drittanbietern und KI-Systemen

10.1

Zur Erbringung der vereinbarten Leistungen können, soweit dies für den jeweiligen Auftrag erforderlich ist, technische Dienste, Software, Plattformen oder sonstige Drittanbieter eingesetzt werden.

10.2

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung KI-Systeme eingesetzt werden, erfolgt deren Nutzung als unterstützendes Werkzeug. Die konkrete Nutzung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und den hierfür geltenden Vereinbarungen.

11. Websites und technische Leistungen

11.1

Bei der Erstellung oder Überarbeitung von Websites werden ausschließlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen geschuldet.

11.2

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere laufende Wartung, Updates, Backups, Hosting, technische Betreuung, Sicherheitsüberwachung, Suchmaschinenoptimierung oder redaktionelle Pflege, sind nicht automatisch Bestandteil einer Website-Erstellung.

11.3

Für Dienste, Software, Plugins, Themes, Hostinganbieter und sonstige technische Komponenten Dritter gelten zusätzlich deren jeweilige Bedingungen.

11.4

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Website dauerhaft mit sämtlichen zukünftigen Versionen von Browsern, Betriebssystemen, Plugins, Themes oder sonstiger Drittsoftware kompatibel bleibt.

12. Social Media und Plattformen Dritter

12.1

Bei Social-Media-Leistungen ist der Auftragnehmer auf die technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Plattformen angewiesen.

12.2

Änderungen von Algorithmen, Reichweiten, Werberichtlinien, Funktionen, Preisen, Sperrungen oder sonstigen Bedingungen der jeweiligen Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

12.3

Der Auftragnehmer übernimmt daher keine Garantie für eine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Anzahl von Followern, Leads oder sonstige Ergebnisse.

13. SEO und Suchmaschinenmarketing

13.1

SEO-Leistungen dienen der Verbesserung der technischen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Auffindbarkeit einer Website. Eine bestimmte Position in Suchmaschinen, insbesondere eine bestimmte Platzierung bei Google, kann nicht garantiert werden.

13.2

Suchmaschinen können ihre Algorithmen, Richtlinien und Darstellungsweisen jederzeit ändern. Daraus resultierende Veränderungen der Sichtbarkeit stellen grundsätzlich keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar.

14. Abnahme von Arbeitsergebnissen

14.1

Soweit die Parteien eine Abnahme vereinbart haben oder eine solche gesetzlich vorgesehen ist, hat der Kunde die Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen.

14.2

Erkennbare Mängel sind dem Auftragnehmer möglichst konkret mitzuteilen.

14.3

Die gesetzlichen Vorschriften über Mängelrechte bleiben unberührt.

15. Haftung

15.1

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

15.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

15.3

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15.4

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

16. Beendigung laufender Leistungen

16.1

Bei laufenden Verträgen gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

16.2

Soweit keine Kündigungsfrist vereinbart wurde und eine ordentliche Kündigung gesetzlich zulässig ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

16.3

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16.4

Leistungen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits erbracht wurden, sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu vergüten.

17. Stornierung und vorzeitige Beendigung einzelner Projekte

Wird ein bereits beauftragtes Projekt vom Kunden vor vollständiger Fertigstellung beendet, sind die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten zu vergüten.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der individuellen vertraglichen Vereinbarung.

18. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsunterlagen

18.1

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche projektbezogenen Arbeitsdateien, Entwürfe, Zwischenstände oder sonstigen internen Arbeitsunterlagen dauerhaft aufzubewahren.

18.2

Die Herausgabe offener bzw. bearbeitbarer Arbeitsdateien, insbesondere von Layout-, Design-, Video-, Projekt- oder Quelldateien, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

18.3

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse in dem vereinbarten Dateiformat.

19. Referenznutzung

19.1

Der Auftragnehmer darf abgeschlossene Arbeiten nach vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz in seinem Portfolio, auf seiner Website sowie in Präsentationen und Social-Media-Auftritten verwenden.

19.2

Eine solche Nutzung erfolgt nur, soweit berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen und die erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung vorliegen.

19.3

Eine gesonderte Zustimmung kann im jeweiligen Auftrag vereinbart werden.

20. Vertraulichkeit

20.1

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

20.2

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

21. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Main.Media bzw. den jeweiligen Auftragnehmer sind der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Soweit für einzelne Aufträge eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

22. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

23. Eigentum und Rechte bis zur vollständigen Zahlung

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen beim jeweiligen Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig.

Die gesetzlichen Eigentums- und Urheberrechtsvorschriften bleiben unberührt.

24. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des jeweiligen Auftragnehmers Gerichtsstand.

Der jeweils maßgebliche Sitz des Auftragnehmers ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

25. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Unternehmern findet das UN-Kaufrecht keine Anwendung.

26. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

27. Salvatorische Regelung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt; an ihre Stelle treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026